Hervorgegangen ist die heutige Burschenschaft Obotritia aus dem am 18.11.1886 gegründeten Mecklenburger Abend aktiver und ehemaliger Veterinäre der preußischen Armee, da es zu dieser Zeit den Studenten der preußischen Veterinärakademie verboten war, sich einer Verbindung anzuschließen oder sich zu einer solchen zusammenzuschließen. Im Jahr 1907 erteilte das Kriegs-Ministerium dann die Erlaubnis zur Bildung von Corps und deren Zusammenschluss zu einem Senioren-Convent (SC). Mit der Demobilisierung des kaiserlichen Heeres im Jahre 1919 erfolgte auch die Entlassung der Veterinär-Offiziere, die Schließung der Veterinär-Akademie und als Konsequenz hieraus die Auflösung des Senioren-Convent.
Anfang der 20er Jahre suchte das Corps Obotritia den Anschluss an den burschenschaftlichen Dachverband DB und wurde 1923 als ordentliches Mitglied aufgenommen. Mit der Aufnahme in die DB erfolgte auch die Verpflichtung zur Übernahme der DB-Satzung, die seit den sog. Eisenacher Beschlüssen der DB (1920!) die Einführung des Arier-Paragraphen vorsah. Dies betraf zwar 1923 die fast ausschließlich aus ehemaligen Veterinär-Offizieren bestehende Mitgliedschaft der Obotritia (noch) nicht, aber mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten trat dann der verschärfte Passus des Aufnahmeverbotes für arisch-Versippte in Kraft. Wie alle anderen Burschenschaften wurde die BBO 1935 verboten und führte dann die noch mögliche Form des Verbindungslebens als Kameradschaft Großer Kurfürst fort, während der aktive Bund (d.h., Bund der studentischen Mitglieder) 1936 aufgelöst werden musste.
Nach dem Krieg erfolgte zu Beginn der 50er Jahre die Wiedergründung der Burschenschaft Obotritia und die Aufnahme in den Dachverband DB (1952) und den Roten Verband (1958). Mit dem Bau der Mauer 1961 kam es zu einer ersten Existenzkrise, da der Nachwuchs der Obotriten – traditionell überwiegend aus dem Gebiet der DDR stammend – weitgehend ausblieb. In den 70er Jahren traten grundsätzliche Differenzen mit der Deutschen Burschenschaft (DB) offen zutage, u.a. durch das nationalistische Auftreten der 1971 in die DB aufgenommenen österreichischen Burschenschaften sowie undemokratische Verbandspraktiken wie die Anwendung der Selbstausschluss-Klausel durch den Rechtsausschuss. Nach Feststellung des Rechtausschuss hat sich ein Bund z.B. durch Aufnahme eines Kriegsdienstverweigerers oder durch seine Weigerung, die drei Strophen des Deutschlandliedes als Hymne stehend zu singen, selbst aus der DB ausgeschlossen. Im Jahr 1988 trat die Berliner Burschenschaft Obotritia dann aus der DB aus und kam hiermit einem Ausschluss wg. Nicht-Mitsingens der ersten beiden Strophen des Deutschlandliedes als offizielle Nationalhymne anlässlich einer DB-Tagung in Berlin zuvor.
1996 beschlossen acht Bünde, unter ihnen die Obotritia, die Gründung eines Dachverbandes Neue Deutsche Burschenschaft (NDB). Dieser gab sich eine liberale, demokratische Verfassung und definierte vor dem Hintergrund der europäischen Einigungsbestrebungen einen zeitgemäßen Vaterlandsbegriff, nach dem die geographischen und politischen Grenzen des deutschen Vaterlandes durch die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland bestimmt werden
Nachdem die Entwicklung der NDB aus Sicht der Obotritia negativ verlief, trat Obotritia 2018 aus und ist nun dachverbandsfrei aber aktives Mitglied des “Roten Verbandes”.
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